1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Mieter / Campinggast (m/w/d)
nachfolgend „Gast“ genannt, und

– dem Campingplatz Rantum
Hörnumer Straße 3, 25980 Sylt / Rantum
bzw.

– dem Campingplatz Westerland
Süderstraße 66, 25980 Sylt / Westerland

deren Betreiberin die

Insel Sylt Tourismus-Service GmbH
Strandstraße 35, 25980 Sylt / Westerland
Geschäftsführer: Peter Douven
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Kay Abeling
RG: Flensburg HRB 7124 FL – USt-ID Nr. 261 355 900,
nachfolgend „Vermieterin“ genannt, ist.

Die vertraglichen Leistungen der Vermieterin werden jeweils aufgrund der vorliegenden gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten und der Platzordnung in der jeweils gültigen Fassung erbracht.

2. Abschluss des Vertrages
Mit der Buchung des Gastes bietet dieser der Vermieterin den Abschluss eines Miet-/ Beherbergungsvertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder fernmündlich geschehen. Für die Vermieterin wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn sie ihn in Textform bestätigt hat. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Vermieterin in vorbezeichneter Form bestätigt werden. Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Vermieterin behält sich jedoch das Recht vor, Plätze zuzuweisen. Sollte ein gemieteter Stellplatz im Buchungszeitraum, gleich aus welchen Gründen, nicht zur Verfügung stehen, erstattet die Vermieterin dem Gast eventuell bereits geleistete Zahlungen zu 100 %. Darüberhinausgehende Ansprüche des Gastes gegenüber der Vermieterin sind ausgeschlossen.
Die Weiter- oder Untervermietung vom angemieteten Stellplatz durch den Gast ist nicht gestattet.

3. Vorauszahlung
3.1 Camping- / Stell- / Wohnmobilübernachtungsplatz
100,00 € Anzahlung sind sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist vor Ort zu begleichen. Rechnungsbeträge unter 100,00 € und kurzfristige Buchungen sind sofort fällig.

3.2 Zeltplatz
25,00 € Anzahlung sind sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist vor Ort zu begleichen.

3.3 Mietobjekt (Mobilheim, Mietbadezimmer o.ä.)
25 % der Rechnungssumme sind sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Mietbeginn zu begleichen. Kurzfristige Buchungen sind sofort fällig.

3.4 Verzug
Die Zahlungstermine werden auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Die Vermieterin bittet um Einhaltung der Termine, da der Gast sonst seine Buchung gefährdet. Bei Überschreitung der Zahlungstermine um mehr als 7 Tage steht der Vermieterin ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne besondere vorherige Ankündigung zu. Der Gast hat die Kosten gemäß Ziffer 5.1, 5.2 bzw. 5.3 zu tragen.

4. Gesamtmietpreis
Die Höhe der Miete und Nebenleistungen entnimmt der Gast seiner Buchungsbestätigung. Sie gilt als fest vereinbart. Verkürzungen in der tatsächlichen Aufenthaltsdauer mindern diese nicht.
Vor Ort fallen ggf. zusätzliche Kosten durch individuelle Verbräuche an. Diese sind ebenfalls bei Abreise / Check-Out fällig.
Bei Inanspruchnahme von Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz. Eine Kumulierung von mehreren Rabatten ist ausgeschlossen. Die Grundlage für die Rabattierung ist bei Anreise / Check-In bei der Vermieterin vorzulegen. Nur auf diesem Wege kann der Rabatt anerkannt werden.

5. Rücktritt
Vor Beginn des gebuchten Termins kann der Gast, ohne Angabe von Gründen, jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, sofern er dies der Vermieterin in Textform mitteilt. Der Anspruch der Vermieterin auf den vereinbarten Gesamtmietpreis bleibt bestehen, auch wenn der Gast seinen Urlaub nicht antritt.

Die Vermieterin empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Plätze sowie Mietobjekte (Mobilheime, Mietbadezimmer o.ä.), die einen Tag nach Mietbeginn um 10.00 Uhr nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgt ist, können von der Vermieterin anderweitig genutzt werden. Gleiches gilt für Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden.

5.1 Camping- / Stell- / Wohnmobilübernachtungsplatz
Im Falle eines Rücktritts bei Camping- / Stell- / Wohnmobilübernachtungsplatz werden folgende Kostenpauschalen fällig:
– bis 22 Tage vor dem Mietbeginn 20 %, maximal 50,00 €
– 21 bis 15 Tage vor dem Mietbeginn 30 %, maximal 75,00 €
– 14 bis 8 Tage vor dem Mietbeginn 50 %, maximal 90,00 €
– 7 bis 1 Tage zum gebuchten Mietbeginn um 18.00 Uhr 75 %, maximal 100,00 €
– danach ist die volle Mietsumme fällig.

5.2 Zeltplatzbuchungen
Im Falle eines Rücktritts oder Nicht-Anreise beim Zelten wird eine Kostenpauschale in Höhe von 25,00 € fällig.

5.3 Mietobjekt (Mobilheim, Mietbadezimmer o.ä.)
Im Falle eines Rücktritts bei einem Mietobjekt (Mobilheim, Mietbadezimmer) werden folgende Kostenpauschalen fällig:
– bis 60 Tage vor Mietbeginn 50,00 €
– bis 30 Tage vor Mietbeginn 100,00 €
– ab dem 29.Tag vor Mietbeginn 80 % der Mietsumme.

6. Sonderbedingungen Mietobjekt (Mobilheim)
Die Belegung kann entsprechend der von der Vermieterin bestimmten Personenhöchstbelegung erfolgen. Family-Homes z. B. mit max. 4 Personen (Eltern und Kinder, max. 2 Erwachsene). Das Mitbringen von Hunden ist in den Mietobjekten ebenfalls nicht erlaubt, es sei denn, die Vermieterin hat das Objekt hierfür explizit freigegeben. Maximal ein Hund ist pro Mietobjekt durch die ausdrückliche Bestätigung mit dem vorgesehenen Zusatzentgelt Vertragsbestandteil geworden. Im Fall dieser Tierhaltung behält sich die Vermieterin das Recht vor, eine Mietkaution von bis zu 100,00 € pro Objekt zu erheben.
Der Gast ist verpflichtet das Objekt und dessen Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen. Der Gast überprüft das gemietete Objekt, das Inventar und sonstige Gegenstände bei Ankunft. Sollten während des Aufenthalts Mängel auftreten, so ist der Gast verpflichtet, diese unverzüglich an der Rezeption der Vermieterin anzuzeigen. Soweit die Vermieterin infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Gast nicht berechtigt, die Miete zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen (Vgl. § 536c BGB). Schäden und verloren gegangenes Inventar und sonstige Mietgegenstände sind vom Gast zu erstatten.
Das Aufstellen von Zelten, Pavillons, Wohnwagen, Motorcaravans etc. neben dem Mietobjekt ist nicht gestattet.
Während des Aufenthaltes obliegt dem Gast die laufende Reinigung. Bei Abreise beachtet dieser bitte folgendes: Das Objekt ist ordentlich und gereinigt zu übergeben. Dies schließt ein: Fegen des Fußbodens, Reinigung des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke usw., die Leerung des Kühlschrankes, Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe wie Glasabfälle und Plastik.

7. Anreise / Check-In
7.1 Camping- / Stell- / Wohnmobilübernachtungsplatz
Der gebuchte Stellplatz steht dem Gast am Ankunftstag ab 12.00 Uhr zur Verfügung.
Sollte der gebuchte Stellplatz nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Gast eine Nachfrist bis 18.00 Uhr ein. Ist eine Behebung innerhalb dieser Nachfrist nicht möglich, stellt die Vermieterin einen Ersatzplatz zur Verfügung. Bei Nichtgefallen dieses Ersatzes steht dem Gast ein kostenfreier Rücktritt zu. Die Vermieterin erstattet dem Gast eventuell bereits geleistete Zahlungen zu 100 %. Darüberhinausgehende Ansprüche des Gastes gegenüber der Vermieterin sind ausgeschlossen.

7.2 Zeltplatz
Der gebuchte Zeltplatz steht dem Gast am Ankunftstag ab 12.00 Uhr zur Verfügung.

7.3 Mietobjekt (Mobilheim, Mietbadezimmer o.ä.)
Das Mietobjekt (Mobilheim, Mietbadezimmer o. ä.) steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung.
Sollte das gebuchte Mietobjekt nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Gast der Vermieterin eine Nachfrist bis 18.00 Uhr ein. Die Vermieterin erstattet dem Gast eventuell bereits geleistete Zahlungen zu 100 %. Darüberhinausgehende Ansprüche des Gastes gegenüber der Vermieterin sind ausgeschlossen.

8. Abreise / Check-Out
8.1 Camping- / Stell- / Wohnmobilübernachtungsplatz
Am Abreisetag ist der Platz bis 11.00 Uhr vom Gast an die Vermieterin zu übergeben. Eventuell offene Beträge aus dem Gesamtmietpreis sowie ggf. zusätzliche Kosten, die durch individuelle Verbräuche vor Ort angefallen sind, sind abzurechnen und offene Beträge zu begleichen.
Bei späterer Abreise ist die Vermieterin berechtigt, eine Folgenacht zu berechnen. Sofern eine Anschlussbuchung vorliegt und neu anreisende Gäste den Stellplatz ab 12.00 Uhr nicht beziehen können, ist die Vermieterin zur Räumung berechtigt.

8.2 Zeltplatz
Am Abreisetag ist der Zeltplatz bis 12.00 Uhr vom Gast an die Vermieterin zu übergeben. Eventuell offene Beträge aus dem Gesamtmietpreis sowie ggf. zusätzliche Kosten, die durch individuelle Verbräuche vor Ort angefallen sind, sind abzurechnen und offene Beträge zu begleichen.

8.3 Mietobjekt (Mobilheim, Mietbadezimmer o.ä.)
Am Abreisetag ist das Mietobjekt (Mobilheim) bis 10.00 Uhr besenrein zu verlassen. Die Schlüssel sind an der Rezeption abzugeben.
Das Mietobjekt (Mietbadezimmer) steht am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung.
Eventuell offene Beträge aus dem Gesamtmietpreis sowie ggf. zusätzliche Kosten, die durch individuelle Verbräuche vor Ort angefallen sind, sind abzurechnen und offene Beträge zu begleichen.
Bei späterer Abreise ist die Vermieterin berechtigt, eine Folgenacht zu berechnen. Sofern eine Anschlussbuchung vorliegt und neu anreisende Gäste das Mietobjekt ab 16.00 Uhr nicht beziehen können, ist die Vermieterin zur Räumung berechtigt.

9. Strom & Gas
Die Abgabe von elektrischem Strom (16A) erfolgt nur an Gäste, die als Verbraucher alle Vorschriften der VDE beachten und vorhalten. Als Stromanschluss gilt eine Steckdose, die Stromübergabe erfolgt am Stromkasten. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz der Vermieterin ist nur mit Fahrzeugen gestattet, die über eine gültige Gasprüfung verfügen.

10. Haftpflichtversicherung
Sämtliche Fahrzeuge, die auf dem Campingplatz auf- oder abgestellt werden, müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Für Fahrzeuge, die nicht im Straßenverkehr zugelassen sind, muss dieser Nachweis gesondert erbracht werden (Versicherungsnachweis).

11. Platzordnung
Der Gast sowie seine Mitreisenden und Besucher haben die aushängenden sowie auf den Internetseiten
– www.camping-rantum.de
– www.duenencamping-westerland.de
hinterlegte Platzordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten und dieser Folge zu leisten. Diese ist Bestandteil des Mietvertrages und der AGB.

12. Aufstellordnung & Zuweisung von Stellflächen
Die Vermieterin behält sich vor, beim Aufbau der Camping-, Wohn- und sonstigen Einheiten eine feste Aufstellordnung vorzuschreiben. Sollte es aufgrund der Fahrzeuglänge oder sonstigen Gründen erforderlich sein, eine andere Stellfläche als den ursprünglich gebuchten zuzuweisen, hat der Gast das Recht kostenfrei vom Mietvertrag zurückzutreten. Die Vermieterin erstattet dem Gast eventuell bereits geleistete Zahlungen zu 100 %. Darüberhinausgehende Ansprüche des Gastes gegenüber der Vermieterin sind ausgeschlossen.

13. Kinder & Jugendliche
Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist ein Aufenthalt auf dem Campingplatz nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Ältere Freunde und Geschwister werden von der Vermieterin nicht als solche anerkannt.

14. Außerordentlicher Rücktritt & Kündigung
Bei groben Verstößen gegen die AGB oder die Platzordnung ist die Vermieterin zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und der Gast verpflichtet, die Anlage unverzüglich zu verlassen. Ein Anspruch des Gastes auf anteilige Kostenerstattung des Aufenthaltes besteht dann nicht. Die Vermieterin ist zudem berechtigt, aus sachlichem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere von der Vermieterin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Buchungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden, erfolgen;
– die Vermieterin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Vermieterin in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Vermieterin zuzurechnen ist.

15. Kurabgabe
Die Gemeinde Sylt erhebt eine Kurabgabe. Der Gast sowie seine Besucher haben diese in der festgelegten Höhe der jeweils gültigen Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Sylt zu entrichten.
Die Jahreskurabgabe beträgt nach der derzeitigen Kurabgabensatzung 28 Tagessätze des Hauptsaisonpreises. Sie muss vorher beantragt werden.

16. Haftung
Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar, das Mietobjekt, die Stellfläche sowie das gesamte Gelände pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden der Vermieterin zu ersetzen. In diesem Fall ist die Nachforderung sofort fällig. Die Vermieterin haftet nicht für Sachschäden oder Verluste, die dem Gast, seinen Mitreisenden oder Besuchern entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Vermieterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Insbesondere nicht für Flora-, Fauna- und wetterbedingte Schäden. Der Gast haftet auch für seine Mitreisenden und Besucher.

17. Steuerliche Änderungen
Alle angegebenen Preise enthalten die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung jeweils geltende Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer. Bei einer Änderung des maßgeblichen Umsatzsteuersatzes / Mehrwertsteuersatzes und falls die Leistung noch nicht erbracht worden ist, macht die Vermieterin Gebrauch von ihrem Ausgleichsanspruch in Höhe der umsatzsteuerlichen / mehrwertsteuerlichen Mehrbelastung, die sich durch Gesetzesänderung ergibt, auch wenn der Vertrag bereits länger als vier Monate vor in Krafttreten der Gesetzesänderung geschlossen ist. Der Anpassungsvorbehalt gilt auch bei Erhebung bzw. Veränderung anderer gemeindlicher Abgaben/Steuern wie z. B. einer Tourismusabgabe.

18. Datenschutz
Mit der verbindlichen Buchung und dem Betreten des Campingplatzes erklärt sich der Gast damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten in der EDV der Vermieterin gespeichert und verarbeitet werden.
Die Vermieterin ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, insbesondere Luftaufnahmen zu Marketingzwecken zu erstellen. Sofern hier Personen oder Eigentum des Gastes zu erkennen sind, die hierbei nicht im Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Gast der Verwendung der Aufnahmen zuzustimmen.

19. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gerichtsstand der Sitz der Vermieterin, soweit der Gast Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (§ 38 Abs. 1 ZPO) ist oder der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.

20. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Vermieterin nicht verpflichtet und nicht bereit.

Stand: 25. Juli 2023

Irrtumsvorbehalt: Die Vermieterin behält sich vor, Irrtümer wie z. B. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

*Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Mehrfachbezeichnung wird in der Regel zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.